„Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele gemeinsam.“ Friedrich Wilhelm Raiffeisen
Vorstand & Aufsichtsrat
Die Genießergenossenschaft Sachsen eG wird durch folgende Organe vertreten:
1. Vorstand
Der Vorstand leitet die Genossenschaft, vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich und führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß der Satzung und der Geschäftsordnung. Die Genossenschaft wird durch zwei vom Aufsichtsrat bestellte Vorstandsmitglieder gesetzlich vertreten: Jan Gumpert (Vorsitzender) und Stephanie Friebel (Stellvertreterin).
2. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und sollte über die Angelegenheiten der Genossenschaft informiert sein. Gewählt von der Generalversammlung besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern, aus denen ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter gewählt werden. Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates für eine Amtsdauer von 5 Jahren.
3. Generalversammlung
Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus, die durch den Vorstand einberufen wird. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter (Versammlungsleiter).
Gewählt für 5 Jahre, erstmals gewählt am 04.10.2021